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   BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62   

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https://dejure.org/1964,4580
BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62 (https://dejure.org/1964,4580)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1964 - Ib ZR 100/62 (https://dejure.org/1964,4580)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1964 - Ib ZR 100/62 (https://dejure.org/1964,4580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung eines österreichischen Staatsangehörigen mit einem deutschen Staatsangehörigen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und Warenzeichnungsrechts nach der Pariser Verbandsübereinkunft - Geltendmachung von Ansprüchen aus dem deutschen Gesetz gegen den ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Der Nachbau eines eigenartigen überdurchschnittlichen Erzeugnisses ist nach anerkannter Rechtsprechung insbesondere dann wettbewerbswidrig, wenn durch Warenformen, die die Gefahr einer Verwechslung mit Waren anderen Ursprungs heraufbeschworen, im Verkehr verankerte Gütevorstellungen in objektiv vorwerfbarer Weise ausgebeutet werden (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1962, 299, 303 - form-strip).

    Vielmehr reicht es aus, daß das Erzeugnis Besonderheiten aufweist, die geeignet sind, im Verkehr als Herkunftshinweis gewertet zu worden (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin; 35, 329 - Kindersaugflasche).

    Für die Frage, ob der Beklagte die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Verwechslungen getroffen hat, wird es entscheidend darauf ankommen, ob es sich bei den fraglichen Formgebungen um naheliegende, dem gegenwärtigen Geschmack oder sonstiger Marktüblichkeit entsprechenden Warengestaltungen handelt, auf die zu vernichten den Beklagten nicht zugemutet werden kann, falls er bei der Verweisung auf abweichende Lösungen des Gestaltungsproblems weder dem Zeitgeschmack noch sonstigen gebrauchs- und fertigungstechnischen Anforderungen gerecht werden könnte und damit in wirtschaftlich untragbarer Weise benachteiligt wäre (BGHZ 35, 341; BGH GRUR 1962, 299, 303).

  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Zwar liegt die Frage, ob bestimmte Elemente des äußeren Gesamtbildes einer Ware technisch funktionell bedingt sind, im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BGH GRUR 1962, 299, 301 - form-strip).

    Der Nachbau eines eigenartigen überdurchschnittlichen Erzeugnisses ist nach anerkannter Rechtsprechung insbesondere dann wettbewerbswidrig, wenn durch Warenformen, die die Gefahr einer Verwechslung mit Waren anderen Ursprungs heraufbeschworen, im Verkehr verankerte Gütevorstellungen in objektiv vorwerfbarer Weise ausgebeutet werden (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1962, 299, 303 - form-strip).

    Für die Frage, ob der Beklagte die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Verwechslungen getroffen hat, wird es entscheidend darauf ankommen, ob es sich bei den fraglichen Formgebungen um naheliegende, dem gegenwärtigen Geschmack oder sonstiger Marktüblichkeit entsprechenden Warengestaltungen handelt, auf die zu vernichten den Beklagten nicht zugemutet werden kann, falls er bei der Verweisung auf abweichende Lösungen des Gestaltungsproblems weder dem Zeitgeschmack noch sonstigen gebrauchs- und fertigungstechnischen Anforderungen gerecht werden könnte und damit in wirtschaftlich untragbarer Weise benachteiligt wäre (BGHZ 35, 341; BGH GRUR 1962, 299, 303).

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Denn nach den Feststellungen des Berufungsgerichts stehen die Parteien - im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 1961 (BGHZ 35, 329 - Kindersaugflasche) zu Grunde lag - auch auf den deutschen Markt mit ihren Feinstimmhaltern miteinander in Wettbewerb, wo der Beklagte auch die beanstandeten Halter herstellt.

    Vielmehr reicht es aus, daß das Erzeugnis Besonderheiten aufweist, die geeignet sind, im Verkehr als Herkunftshinweis gewertet zu worden (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin; 35, 329 - Kindersaugflasche).

  • BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Dem Ausstattungsschutz sind alle Elemente des äußeren Gesamtbildes einer Ware zugänglich, die nicht das Wesen der Ware selbst ausmachen oder durch den mit ihr verfolgten Zweck ausschließlich technisch bedingt sind, sondern willkürlich gewählt werden können, wenn sie daneben auch den Gebrauchszweck der Ware unterstützen und fördern mögen (BGH GRUR 1962, 409 - Wandsteckdose).

    Schließlich ist zu beachten, daß die Klägerin für die äußeren Merkmale ihres Feinstimm-Saitenhalters Verkehrsgeltung schon in den Zeitpunkt erworben haben muß, in den der beanstandete Halter des Beklagten in der Bundesrepublik auf den Markt gekommen ist und daß diese Verkehrsgeltung auch noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Vorhandlung vor dem Berufungsgericht fortbestanden haben muß (vgl. BGH GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose).

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Hinsichtlich der Verkehrsgeltung ist zu berücksichtigen, daß ein Ausstattungsschutzrecht regelmäßig nur für ein einziges Unternehmen bestehen kann (BGHZ 34, 299, 307 f - Almglocke), dessen Name den beteiligten Verkehrskreisen jedoch nicht bekannt zu sein braucht.
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Soweit als Anspruchsgrundlage Ausstattungsschutz (§ 25 WZG) in Betracht kommt, folgt dies aus Art. 2 ParÜb, soweit dagegen die Klage auf unzulässigen sklavischen Nachbau (§ 1 UWG) gestützt wird, aus Arte 10 bis ParÜb (BGH GRUR 1955, 342 f - Rheinpfalz).
  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Gegen die Bejahung der internationalen Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gerichts sind Bedenken nicht zu erhoben, wenn dieses für die Entscheidung örtlich zuständig ist (BGH GRUR 1958, 189, 196 - Zeiß).
  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 62/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62
    Nachdem die Vorinstanzen ihre Zuständigkeit für die Klage in vollem Umfang bejaht haben, ist in der Revisionsinstanz für eine Prüfung dieser Frage kein Raum mehr (vgl. § 549 Abs. 2 ZPO; BGH GRUR 1960, 372, 376 f - Kodak).
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